Rechtsprechung
   VG Neustadt, 23.01.2014 - 4 K 223/13.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,3037
VG Neustadt, 23.01.2014 - 4 K 223/13.NW (https://dejure.org/2014,3037)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.01.2014 - 4 K 223/13.NW (https://dejure.org/2014,3037)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. Januar 2014 - 4 K 223/13.NW (https://dejure.org/2014,3037)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,3037) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 3 Abs 1 KAG RP, § 7 Abs 7 KAG RP
    Grundstücksbezogenheit einer Abfallgebühr

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Personen- oder grundstücksbezogene Ausgestaltung einer kommunalen Benutzungsgebühr nach Maßgabe der kommunalen Satzung

  • esovgrp.de

    AO § 191,KAG § 3,KAG § 3 Abs 1,KAG § 7,KAG § 7 Abs 7
    Abfall, Abfallbeseitigung, Abfallbeseitigungsgebühr, Abfallgebühr, Abfallgebührenrecht, Abgaben, Abwasser, Abwassergebühr, Benutzungsgebühr, Beseitigung, Duldungsbescheid, Eigentum, Eigentümer, Gebühr, Gebührenrecht, Grundstück, Grundstücksbezug, kommunale Abgaben, Last, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 185/11

    Wassergebühren als öffentliche Grundstückslasten?

    Auszug aus VG Neustadt, 23.01.2014 - 4 K 223/13
    Wird hingegen bei der Bestimmung des Gebührenschuldners auf die Nutzung des Grundstücks abgestellt, liegt eine personenbezogene Gebühr vor, die keine öffentliche Last entstehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 30. März 2012 - V ZB 185/11 - m.w.N.; WM 2012, 997; Juris).
  • BVerwG, 13.08.1996 - 8 B 23.96

    Kommunalabgaben - Müllabfuhrgebühren, Abrechnung der Gebühren zwischen Mieter und

    Auszug aus VG Neustadt, 23.01.2014 - 4 K 223/13
    Dementsprechend ist eine Abfall- bzw. Abwassergebühr zwar grundstücksbezogen, soweit der Grundstückseigentümer im Hinblick auf seine dingliche Berechtigung herangezogen wird, aber (nur) personenbezogen dann, wenn der bloße Nutzer des Grundstücks Schuldner dieser Benutzungsgebühren ist (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13. August 1996 - 8 B 23/96 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.12.2016 - 6 A 10558/16

    Abschöpfung des beitragsrechtlichen Vorteils gemäß KAG RP 1996 § 7 Abs 2 S 1;

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu Abwassergebühren (Urteil vom 18. Juli 2014 - 6 A 10314/14.OVG -, AS 43, 32; vgl. auch LT-Drs. 12/5443 S. 24 und VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 23. Januar 2014 - 4 K 223/13.NW -) lässt die Beschränkung des § 7 Abs. 7 KAG auf Beiträge und "grundstücksbezogene' Benutzungsgebühren die Grundstücksbezogenheit dieser Abgaben deutlich werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht